{"id":2650,"date":"2017-03-17T11:36:33","date_gmt":"2017-03-17T11:36:33","guid":{"rendered":"http:\/\/www.kanzlei-klatt.com\/?p=2650"},"modified":"2017-10-19T17:13:27","modified_gmt":"2017-10-19T15:13:27","slug":"frisches-recht-neuregelung-von-%c2%a7-80-absatz-2-und-92-absatz-1-betrvg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kanzlei-klatt-hamburg.de\/frisches-recht-neuregelung-von-%c2%a7-80-absatz-2-und-92-absatz-1-betrvg\/","title":{"rendered":"Frisches Recht: Neuregelung von \u00a7 80 Absatz 2 und 92 Absatz 1 BetrVG"},"content":{"rendered":"
Ab dem 1. April 2017 gelten neue Fassungen des \u00a7 80 Absatz 2 BetrVG und des \u00a7 92 Abs. 1 BetrVG. Die \u00c4nderungen sind die Folge der Novelle des A\u00dcG und betreffen Informationsrechte des Betriebsrats \u00fcber den Einsatz von Leiharbeitnehmern. Diese Informationsrechte werden konkretisiert und damit auch ausgeweitet.<\/p>\n
Zur Durchf\u00fchrung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz ist der Betriebsrat rechtzeitig und umfassend vom Arbeitgeber zu unterrichten; die Unterrichtung erstreckt sich auch auf die Besch\u00e4ftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverh\u00e4ltnis zum Arbeitgeber stehen und umfasst insbesondere den zeitlichen Umfang des Einsatzes, den Einsatzort und die Arbeitsaufgaben dieser Personen<\/strong>. Dem Betriebsrat sind auf Verlangen jederzeit die zur Durchf\u00fchrung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verf\u00fcgung zu stellen; in diesem Rahmen ist der Betriebsausschuss oder ein nach \u00a7 28 gebildeter Ausschuss berechtigt, in die Listen \u00fcber die Bruttol\u00f6hne und \u2013geh\u00e4lter Einblick zu nehmen. Zu den erforderlichen Unterlagen geh\u00f6ren auch die Vertr\u00e4ge, die der Besch\u00e4ftigung der in Satz 1 genannten Personen zugrunde liegen<\/strong>. Soweit es \u2026<\/p>\n Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat \u00fcber die Personalplanung, insbesondere \u00fcber den gegenw\u00e4rtigen und k\u00fcnftigen Personalbedarf sowie die sich daraus ergebenden personellen Ma\u00dfnahmen einschlie\u00dflich der geplanten Besch\u00e4ftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverh\u00e4ltnis zum Arbeitgeber stehen<\/strong>, und Ma\u00dfnahmen der Berufsbildung anhand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Er hat \u2026<\/p>\n Die Gesetzesnovelle kl\u00e4rt, dass der Betriebsrat Anspruch hat auf Unterrichtung \u00fcber die Besch\u00e4ftigung von Leiharbeitnehmern. Der Betriebsrat ist zu unterrichten \u00fcber<\/p>\n Wichtig:<\/u><\/p>\n Beschluss: Der Betriebsrat fordert den Arbeitgeber auf, im Hinblick auf die Besch\u00e4ftigung von Leiharbeitnehmern, den Betriebsrat w\u00f6chentlich am \u2026\/monatlich am \u2026, aber jedenfalls vor einem Einsatz von Leiharbeitnehmern zu unterrichten \u00fcber<\/p>\n Ab dem 1. April 2017 gelten neue Fassungen des \u00a7 80 Absatz 2 BetrVG und des \u00a7 92 Abs. 1 BetrVG. Die \u00c4nderungen sind die Folge der Novelle des A\u00dcG und betreffen Informationsrechte des Betriebsrats \u00fcber den Einsatz von Leiharbeitnehmern. Diese Informationsrechte werden konkretisiert und damit auch ausgeweitet. Neuer \u00a7 80 Absatz 2 BetrVG: Zur…<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":2706,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_seopress_robots_primary_cat":"","_seopress_titles_title":"","_seopress_titles_desc":"","_seopress_robots_index":"","footnotes":""},"categories":[8],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.kanzlei-klatt-hamburg.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2650"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.kanzlei-klatt-hamburg.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.kanzlei-klatt-hamburg.de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kanzlei-klatt-hamburg.de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kanzlei-klatt-hamburg.de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2650"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.kanzlei-klatt-hamburg.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2650\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2709,"href":"https:\/\/www.kanzlei-klatt-hamburg.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2650\/revisions\/2709"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kanzlei-klatt-hamburg.de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2706"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.kanzlei-klatt-hamburg.de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2650"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kanzlei-klatt-hamburg.de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2650"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kanzlei-klatt-hamburg.de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2650"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}Neuer \u00a7 92 Absatz 1 BetrVG:<\/strong><\/h3>\n
Folgen f\u00fcr den Betriebsrat:<\/strong><\/h3>\n
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M\u00f6gliche Beschlussfassung zum \u00a7 80 Absatz 2 BetrVG:<\/strong><\/h3>\n
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