{"id":91,"date":"2017-10-19T15:21:14","date_gmt":"2017-10-19T13:21:14","guid":{"rendered":"http:\/\/www.kanzlei-klatt.com\/?page_id=91"},"modified":"2022-11-09T08:13:13","modified_gmt":"2022-11-09T07:13:13","slug":"vorsorge","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.kanzlei-klatt-hamburg.de\/vorsorge\/","title":{"rendered":"Vorsorge"},"content":{"rendered":"
Wenn Sie Konflikte oder die genannten Situationen der Hilflosigkeit vermeiden wollen, m\u00fcssen Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollm\u00e4chtigen durch eine Vorsorgevollmacht. In einer Patientenverf\u00fcgung legen Sie fest, wie Sie medizinisch versorgt werden. Sie bestimmen, ob und wie lange Sie an \u201eSchl\u00e4uchen h\u00e4ngen\u201c und wie Sie behandelt werden wollen.[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=“1\/2″][vc_column_text]Wenn Sie die folgenden Fragen nicht beantwortet und geregelt haben, d\u00fcrfen nicht einmal Ihr Ehegatte oder Ihre Kinder Sie vertreten, sondern es wird Ihnen ein Betreuer vom Gericht zugewiesen.[\/vc_column_text][vc_empty_space]