{"id":203,"date":"2017-10-19T16:49:47","date_gmt":"2017-10-19T14:49:47","guid":{"rendered":"http:\/\/www.kanzlei-klatt.com\/?page_id=203"},"modified":"2017-10-19T16:49:47","modified_gmt":"2017-10-19T14:49:47","slug":"geschaeftsfuehrer-kuendigung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.kanzlei-klatt-hamburg.de\/arbeit\/service-fuer-fuehrungskraefte\/geschaeftsfuehrer-kuendigung\/","title":{"rendered":"Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer-K\u00fcndigung"},"content":{"rendered":"
[vc_row][vc_column][vc_column_text]Das Bundesarbeitsgericht hat 2014 in zwei Entscheidungen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern den Schutz der Arbeitsgerichte zugebilligt. Jetzt bekommen sie in speziellen Situationen die Chance auf Abfindungszahlungen auch dann, wenn eine vertragliche Abfindungsregelung fehlt.<\/p>\n

Waren Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer in der Vergangenheit h\u00e4ufig rechtlos gestellt, wenn sie vom Wohl und Wehe der Gesellschafter abh\u00e4ngig waren und aus der Besch\u00e4ftigung als F\u00fchrungskr\u00e4fte mehr oder weniger \u00fcberst\u00fcrzt zum Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer bestellt wurden, kann ihnen jetzt vor dem Arbeitsgericht bei Streitigkeiten bez\u00fcglich des Endes des Anstellungsvertrages geholfen werden.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=“1\/2″][vc_column_text]\n

Bisherige Zust\u00e4ndigkeit<\/h3>\n

Bisher wurden diese Streitigkeiten vor den Landgerichten ausgefochten. Dies bedeutete zun\u00e4chst einmal die Zahlung von nicht unbedeutenden Gerichtskosten, um \u00fcberhaupt in den Genuss staatlichen Rechtsschutzes zu kommen. Wurde dar\u00fcber hinaus eine vertragliche Regelung der Abfindung bei \u00dcbertragenen der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerposition \u201evergessen\u201c, war es wegen der eher schlechten Verhandlungsposition fast nicht m\u00f6glich, sich den Abschied \u201evergolden\u201c zu lassen.[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=“1\/2″][vc_column_text]\n

Neue Zust\u00e4ndigkeit<\/h3>\n

Durch zwei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes ist es jetzt unter gewissen Voraussetzungen m\u00f6glich, K\u00fcndigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzulegen. Allerdings sind einige Kunstgriffe notwendig, um in die Zust\u00e4ndigkeit der Arbeitsgerichte zu gelangen und damit in eine Verhandlungsposition um eine Abfindung. Jedenfalls ist der Strategie von Unternehmen, einen Mitarbeiter erst zum Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer hoch zu loben, um ihn anschlie\u00dfend kosteng\u00fcnstig entsorgen zu k\u00f6nnen, mit der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ein Riegel vorgeschoben.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]\n

Neue Strategie<\/h3>\n

Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer haben es jetzt vielfach in der Hand, statt beim Landgericht beim Arbeitsgericht Klage einzulegen. Sie sollten Ihre darauf abzielenden Schritte mit einem anwaltlichen Berater abstimmen. Eventuell hilft kostenm\u00e4\u00dfig sogar eine Rechtsschutzversicherung beim Arbeitsrechtsstreit. Dies war bisher versicherungsrechtlich beim Streit \u00fcber das Ende eines Gesch\u00e4ftsf\u00fchreranstellungsvertrages nicht m\u00f6glich.<\/p>\n[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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