Ab dem 1. April 2017 gelten neue Fassungen des § 80 Absatz 2 BetrVG und…
Neu für Betriebsräte: Mitbestimmung bei Kündigung
Einen Widerspruch nach § 102 BetrVG gerichtsfest zu formulieren, ist eine Herausforderung für Betriebsräte. Neben einer ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfassung besteht die größte Herausforderung darin, den Widerspruch so zu formulieren, dass Ihr Widerspruch einen echten Mehrwert für den Arbeitnehmer im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses hat. Sie wollen im Rahmen der Anhörung nach § 102 BetrVG widersprechen, Bedenken äußern und dem betroffen Kollegen helfen? An dieser Stelle liefern wir Ihnen eine Anleitung für Ihre tägliche Betriebsratsarbeit.
Erfahren Sie mehr zu diesem Thema in folgendem Beitrag.