Kooperationen im ambulanten Sektor sinnvoll gestalten
Sie denken über Kooperationen im ambulanten Sektor nach. Krankenhäuser sind heute gehalten, Kooperationen im ambulanten Sektor einzugehen. Ziel dieser Kooperation ist neben der umfassenden Betreuung von Patientinnen und Patienten die Nutzung von Synergieeffekten und Effizienzsteigerung, aber auch die Qualitätssicherung und -optimierung. Sie planen Kooperationsmodelle durch Ansiedeln von Praxen oder die Bildung von Zweigpraxen oder anderer vertragsärztlicher Niederlassungen wie das medizinische Versorgungszentrum (MVZ) an ihrem Standort oder wollen eine Praxisklinik etablieren oder Honorarärzte beschäftigen. Typische Fallstricke in diesen Konstruktionen – wie die Zuweisung gegen Entgelt, fehlerhafte Überweisungen oder Verstöße gegen Ihren Versorgungsauftrag – zeigen wir Ihnen frühzeitig auf. Wir beraten Sie bei der Entwicklung wirtschaftlicher Modelle, die den Anforderungen des Vertragsarztrechtes, des Berufsrechts, des Rechts der Krankenhäuser und des Vergaberechts entsprechen und entwickeln für Sie maßgeschneiderte vertragliche Modelle.
Kooperationen im ASV
Sie denken über Kooperationen in der ambulant-stationären Versorgung (ASV) nach. Gerade im Bereich der Sektor übergreifenden Versorgung stehen Sie vor vielfältigen Anforderungen und profitieren von unserer langjährigen Erfahrung. Wir erstellen für Sie innovative und entwicklungsfähige ASV-Modelle .
Outsourcen, als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen werden – aber wie?
Sie denken darüber nach, Ihr Labor outzusourcen. Wenn Sie Ihr Laboratorium outsourcen wollen, geben wir Ihnen gern Hilfestellung bei der Umsetzung. Sie denken darüber nach, Chefärzte zu binden. Wir gestalten für Sie attraktive Anstellungsverträge mit Chefärzten unter Berücksichtigung der Präsenzpflichten sowie Wahlleistungsvereinbarungen und Beteiligungsmodelle.
Wachstumsmarkt – Ambulantes Operieren
Sie denken über Wachstum im ambulanten Operieren nach. Bei Fragen zum ambulanten Operieren oder zu Verträgen nach § 100 V Sozialgesetzbuch V sind wir Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um Katalogleistungen, präoperative und postoperative Leistungen oder den Bereich der Erstattung geht.
Optimieren Sie das Belegarztwesen
Sie denken über die Optimierung des Belegarztwesens nach. Wir helfen Ihnen bei Fragen zum Vergütungsrecht des EBM und beim Wettbewerbsrecht. Vergütungsmodelle, die den Vorgaben der Krankenhausfinanzierung und den Abrechnungsmodalitäten des DRG und OPS-Code entsprechen, implementieren wir mit Ihnen gemeinsam.
Fusion und Konkurrenz – stellen Sie jetzt die Weichen für die Zukunft!
Sie denken über Kooperationen mit anderen Krankenhäusern z.B. im Krankenhausverbund nach. Fusionen von Krankenhäusern werden strategisch immer wichtiger. Mit unserem umfassenden Projektmanagement bei diesen Projekten stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Sie denken über die Nutzbarmachung weiterer wirtschaftlicher Reserven in Ihrem Hause nach. Wir sind darauf spezialisiert, Wirtschaftlichkeitsreserven in ihrem Haus zu erschließen und nutzbar zu machen und arbeiten als Fachanwältin für Medizinrecht interdisziplinär mit Ihren Beratern und unseren Kooperationspartnern zusammen. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Karin Klatt ist seit 1996 beratend in der Gesundheitsbranche ausschließlich für Leistungserbringer tätig. Sie hat bundesweit unterschiedlichste Kooperationsmodelle beraten und nachhaltig begleitet.