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BAG billigt Geschäftsführern den Schutz der Arbeitsgerichte zu
Das Bundesarbeitsgericht hat 2014 in zwei Entscheidungen Geschäftsführern den Schutz der Arbeitsgerichte zugebilligt. Jetzt bekommen sie in speziellen Situationen die Chance auf Abfindungszahlungen auch dann, wenn eine vertragliche Abfindungsregelung fehlt.
Waren Geschäftsführer in der Vergangenheit häufig rechtlos gestellt, wenn sie vom Wohl und Wehe der Gesellschafter abhängig waren und aus der Beschäftigung als Führungskräfte mehr oder weniger überstürzt zum Geschäftsführer bestellt wurden, kann ihnen jetzt vor dem Arbeitsgericht bei Streitigkeiten bezüglich des Endes des Anstellungsvertrages geholfen werden.
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