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Auch im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz: Vorbeugen ist besser als Heilen. Effektiver und kostengünstiger ist Prävention allemal. Natürlich

vertrete ich Sie vor den Gerichten zum Beispiel bei Kündigungsschutzklagen, überall in Deutschland, vom Arbeitsgericht über das Landesarbeitsgericht bis hin zum Bundesarbeitsgericht, wenn es nicht anders geht.
Vielfach lassen sich Probleme aber vermeiden oder nachteilige Folgen vermindern. Dies bezieht sich auf alle Bereiche des individuellen Arbeitsrechts von A bis Z und auf das kollektive Arbeitsrecht vom Betriebsverfassungsrecht bis zum Tarifrecht.

Je nach Wunsch:

  • berate ich Sie bei Fragen zum Arbeitsrecht und in Personalfragen,
  • coache ich Sie, zum Beispiel im Antidiskriminierungsrecht,
  • prüfe ich für Sie Schriftstücke, wie zum Beispiel Arbeitsverträge,
  • prüfe ich für Sie Ansprüche aus Vertrag, Betriebsvereinbarung oder Gesetz,
  • entwerfe ich für Sie Schriftstücke, zum Beispiel Betriebsvereinbarungen,
  • begleite ich Sie in Verhandlungen, zum Beispiel in der Einigungsstelle,
  • führe ich für Sie Vertragsverhandlungen

und vertrete dadurch Ihre privaten Interessen im Arbeitsrecht.

Service für Betriebsräte

Betriebsbedingte Kündigung

Indirekte Steuerung

Mitbestimmung bei Kündigung

Operatives Personalmanagement

Amnestie und Mitbestimmung

Gesundheitsmanagement

Demographischer Wandel

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