Ab dem 1. April 2017 gelten neue Fassungen des § 80 Absatz 2 BetrVG und…
Neu für Betriebsräte: Amnestieprogramme nach Complianceverstößen richtig begleiten
Verstoßen im Betrieb tätige Menschen, z.B. Führungskräfte oder Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Tätigkeiten gegen die geltenden Regeln aus Compliance und Gouvernance, indem sie z.B. unter Umgehung der gesetzlichen Ausschreibungsvorgaben Aufträge vergeben oder erhalten, hat dies weitreichende Folgen für alle Beteiligten.
Erfahren Sie mehr zu diesem Thema in unserem neuesten Beitrag.